Sie benötigen professionelle rechtliche Hilfe rund um Ihren Aufenthalt in Deutschland und Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit? Als Fachanwalt für Migrationsrecht biete ich Ihnen schnelle und effiziente Unterstützung in Rat und Tat – in allen Bereichen des Aufenthalts-, Asyl- und Einbürgerungsrechts. Seit fast 20 Jahren.
Sie wollen länger im Bundesgebiet bleiben? Dann stellen Sie einen Antrag auf eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis. Aber was können Sie tun, wenn die Behörde nicht reagiert? Oder Sie bestimmte Nachweise nicht liefern können? Oder Sie Ihre Möglichkeiten nach dem neuen Chancen-Aufenthalt prüfen wollen? Viele Probleme mit den Behörden sind typisch – andere individuell. Ich helfe Ihnen weiter – mit meiner Expertise als Fachanwalt für Migrationsrecht.
Wenn Sie seit längerer Zeit eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis stellen. Haben Sie Schwierigkeiten mit dem Antrag? Zum Beispiel mit Nachweisen zum Lebensunterhalt oder den erforderlichen Beiträgen zur Rentenversicherung? Gemeinsam erarbeiten wir Ihre individuelle Lösung – wenn nötig, auch vor Gericht.
Ihre Einbürgerung ist eine Einzelfallentscheidung. Haben Sie Probleme mit Ihrer Behörde? Möchten Sie z.B. Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten - weil Sie diese benötigen, um Ihre Angelegenheiten dort zu regeln? Oder verweigert Ihr Heimatland die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft? Ich helfe Ihnen und Ihrer Familie auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit.
Fachanwalt für Migrationsrecht seit 2004 – Erfahrung von mehr als 1.000 Fällen aus den Bereichen Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Vertrauen Sie auf eine individuelle Beratung und wir erzielen eine langfristige Lösung.